22.02.22

Entsprechend des in der vergangenen Woche gefassten Bund-Länder-Beschlusses hat das Brandenburger Kabinett heute weitere Lockerungen der bisher geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Mit der neuen Eindämmungsverordnung, die am morgigen Mittwoch in Brandenburg in Kraft tritt, fallen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene weg. Diese dürfen sich demnach privat wieder in unbegrenzter Zahl treffen. Für Ungeimpfte gibt es vorerst noch keine Änderung. Sie dürfen weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit bis zu zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen. In der Gastronomie gilt ab morgen 2G, der Frisör- und Kosmetikbesuch wird auch für Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Test möglich. Demonstrationen dürfen ohne Teilnehmer-Begrenzung stattfinden, auch entfällt hier die Maskenpflicht.

Ab dem 4. März 2022 gibt es weitere Öffnungsschritte. Dann wird die bisher geltende 2G-Regel in weiteren Bereichen durch die 3G-Regel ersetzt. Neben Geimpften und Genesenen erhalten ungimpfte oder nicht vollständig geimpfte Personen wieder Zutritt zu Restaurants und Hotels sowie zu Veranstaltungen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Voraussetzung ist auch hier ein aktueller, negativer Corona-Test. Dies gilt auch für die Sportausübung in geschlossenen Räumen sowie in Schwimmbädern.

Clubs und Diskotheken dürfen ab 4. März wieder öffnen. Hier gilt jedoch vorerst 2G. Zutritt erhält nur, wer frisch geboostert ist oder zusätzlich zum Impf- bzw. Genesenen-Nachweis einen negativen Coronatest vorweist. Auch Großveranstaltungen mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Besucher*innen sind für Ungeimpfte vorerst noch tabu. Auch hier gilt die 2G-Regel. Zudem müssen Besucher*innen eine FFP2-Maske tragen. Ab dem 4. März dürfen insgesamt wieder mehr Menschen an den Veranstaltungen teilnehmen. In geschlossenen Räumen dürfen dann über die zulässigen 1000 Personen hinaus 60 Prozent der vorhandenen Kapazitäten genutzt werden (bis dahin 30 Prozent), unter freiem Himmel 75 Prozent statt der bis dahin geltenden 50 Prozent.

Die neue Eindämmungsverordnung gilt bis zum 19. März 2022. Ab dem 20. März 2022 sind in Abhängigkeit von der Entwicklung der Corona-Lage weitergehende Öffnungsschritte geplant. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident*innen der Länder werden dazu am 17.März 2022 zusammenkommen und beraten.

Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei zu entnehmen:

Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung vom 22.02.2022

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