08.02.22

Ab morgen haben nicht vollständig und ungeimpfte Personen wieder Zutritt zu Brandenburger Einzelhandelsgeschäften. Das hat das Brandenburger Kabinett in seiner heutigen Sitzung entschieden. Mit der erneuten Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung reagierte das Kabinett auf die aktuelle Corona-Lage, die zwar weiterhin von hohen Infektionszahlen, aber gleichzeitig weniger schweren Krankheitsverläufen gekennzeichnet sei.

Die bisherige im Einzelhandel geltende 2G-Regel wird demnach aufgehoben. Dafür gilt in den  Geschäften künftig eine FFP2-Maskenpflicht.

Sport im Freien wird künftig wieder unter der Anwendung der 3G-Regelung möglich sein. Mit der Aufhebung der „Hotspot-Regelung“ entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte und nicht vollständig immunisierte Personen in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzen. Zudem kann künftig in vielen Bereichen auf eine Anwesenheitsdokumentation verzichtet werden. Das betrifft zum Beispiel Gaststätten, körpernahe Dienstleistungen, Sportanlagen, Innen-Spielplätze, aber auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Tourismusbranche.

In der Gastronomie gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung, auch Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sind verboten. Auch an den Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen ändert sich vorerst nichts.

Die geänderte Verordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch, 9.Februar 2022, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar 2022. Der Höhepunkt der Omikron-Welle wird frühestens Mitte Februar erwartet. Für den 16. Februar ist das nächste Bund-Länder-Treffen (MPK) angesetzt. Dabei sollen in Anbetracht der aktuellen Entwicklung auch mögliche Lockerungen beraten.

Der volle Wortlaut der Pressemitteilung der Staatskanzlei zu den heute getroffenen Entscheidungen kann hier nachgelesen werden:

Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg zur Anpassung der Corona-Regeln_08.02.2022

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