Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat mit unmittelbarer Wirkung ein vollständiges Verbot von Entnahmen aus Oberflächengewässern der Spree und Dahme verfügt.
Eine bisher tageszeitlich auf 6 bis 21 Uhr begrenzte Einschränkung der Wasserentnahme ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Niedrigwassersituation nicht mehr ausreichend, teilt der Landkreis Dahme-Spreewald in einer Presseerklärung mit. Die Untersagung erstreckt sich weiterhin auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.
Die Ausweitung der bestehenden Beschränkung auch auf die Nachtzeit ist mit Blick auf die sich verschärfende wasserwirtschaftliche Situation notwendig: Der natürliche Wasserhaushalt leidet immer noch unter den Folgen der Trockenheit der Vorjahre und wird durch den sich fortsetzenden Niederschlagsmangel in Verbindung mit hochsommerlichen Temperaturen weiter verschlechtert. Die im oberen Spree-Einzugsgebiet Sachsens liegenden Wasserspeicher – die Talsperren Quitzdorf und Bautzen − konnten im vergangenen Herbst und Winter nur unzureichend gefüllt werden, informiert die untere Wasserbehörde.
Aktuell kann die Spree im Zulauf zur Talsperre Spremberg (Spree-Neiße) nur noch in sehr geringem Maße durch die sächsischen Speicher gestützt werden. Das dort zum Ausgleich für die regenarme Zeit angestaute Wasser ist nahezu erschöpft und steht somit nur noch sehr beschränkt zur Verfügung.
„Aus diesem Grund wurden die Abgaben der Talsperre Spremberg bereits gedrosselt. Mit dieser Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf unseren Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand verbunden“, erläutert Helge Albert, Sachgebietsleiter der unteren Wasserbehörde.
Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer verringern können, unterbunden werden.
Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Entnahmen aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung ist dem aktuellen Amtsblatt Nr. 26 – 2020 des Landkreises Dahme-Spreewald vom 28. August 2020 zu entnehmen. Sie gilt bis auf Widerruf. Ausnahmen von den Regelungen können bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden.
Die Verfügung wird in ähnlicher Form auch in den Landkreisen Oberspreewald Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus erlassen.