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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit Datum vom 17. April 2020 eine Novellierung der Verordnung vom 22. März 2020 zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus erlassen.
Die Neufassung tritt am 20. April 2020 in Kraft und gilt längstens bis zum 8. Mai 2020. Nachfolgend finden Sie zusammengefasst eine Übersicht zu den Regelungen.
Bitte entnehmen Sie den vollständigen Text der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sowie weitere Informationen der Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg.
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Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende
Die Quarantäne-Verordnung zur Ein- und Rückreise vom 10. April 2020 bleibt unverändert längstens bis zum 8. Mai bestehen. Hiernach sind Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Brandenburg einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit zu begeben und sich dort 14 Tage lang aufzuhalten. Dies gilt auch für Personen, die über ein anderes Bundesland nach Deutschland eingereist sind. Ein Verlassen der Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes sowie der Empfang von Personen außerhalb der Hausgemeinschaft sind untersagt Ausgenommen von der Verordnung sind Berufsgruppen, die Personen oder Güter grenzüberschreitend transportieren sowie Berufspendler, deren Tätigkeit der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur (Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Sicherheit, Rechtswesen) dient. Personen mit triftigen Reisegründen (z. B. geteiltes Sorgerecht, Besuch nicht im gleichen Hausstand wohnender Lebenspartner, unabdingbare medizinische Versorgung, Pflege schutzbedürftiger Personen) bleiben ebenfalls von der Verordnung unberührt.
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