20.11.23

Am heutigen Montag, 20. November 2023,  startet das Eisenbahn-Bundesamt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

 

Bis Anfang des neuen Jahres besteht dort die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans sowie zum Verfahren und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung. Eine Beteiligung ist ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Es muss lediglich eine e-Mail-Adresse angegeben werden.

 

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht insgesamt zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase, die Mitte März begonnen worden war, hatten sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase entstand der Entwurf des Lärmaktionsplanes, zu dem nunmehr während der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellung genommen werden kann.

 

(Quelle: Eisenbahn-Bundesamt / sos)

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