31.08.20

Einreisende aus Risiko-Gebieten sind künftig verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne ist weiter wie bisher mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich. Allerdings gilt ab dem 1. Oktober 2020 dafür eine neue Regel. So kann der Test erst ab dem 5. Tag nach der Rückkehr durchgeführt werden. Eine Testpflicht gibt es nicht. Zudem entfällt ab dem 15. September 2020 die kostenlose Testmöglichkeit für Einreisende aus Nicht-Risiko-Gebieten. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen.

Ziel der angepassten Teststrategie sei es, den Fokus nach der Hauptreisezeit auf gefährdete Bereiche wie Pflegeheime und Krankenhäuser zu legen, um diese noch stärker zu schützen. Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sollen darüber hinaus vermehrt getestet werden.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin streben zudem eine Rechtsänderung an, nach der Reisende, die wissentlich in ein Risikogebiet reisen, keinen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall in der Quarantäne erhalten sollen.

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