24.01.25

Die Gemeinde Schönefeld hat eine Kulturförderrichtlinie entwickelt, um das kulturelle Leben in der Region weiter zu stärken. Ziel ist es, kreative Projekte und kulturelle Veranstaltungen zu unterstützen, die unsere Gemeinde bereichern und allen Bevölkerungsgruppen – unabhängig von Alter, sozialem Hintergrund oder Einkommen – zugänglich sind.

 

Antragsberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Schönefeld (natürliche Personen) oder gemeinnützige Vereine und Gruppen die eine deutliche Verankerung in der Region aufweisen (juristische Personen).

 

Die Förderrichtlinie richtet sich an zukünftige, öffentliche Projekte, Veranstaltungen oder Maßnahmen, die das kulturelle Leben in der Gemeinde bereichern. Ein besonderer Fokus liegt auf:

• Vermittlung von Kunst und Kultur in den Bereichen Musik, Film, Literatur, darstellende und bildende Kunst
• Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen, Lesungen und Öffentlichkeitsarbeit
• Künstlerischen Publikationen
• Generationsübergreifenden Begegnungen, die den Austausch zwischen Jung und Alt fördern
• Pflege von kulturellem Brauchtum und Heimatkunde
• Interkulturellen Initiativen, die zur Verständigung zwischen Kulturen beitragen

 

Die Gemeinde Schönefeld lädt alle Kulturschaffenden ein, diese Fördermöglichkeiten zu nutzen und das kulturelle Leben aktiv mitzugestalten.

Fragen zur Kulturförderrichtlinie beantwortet Frau Kuri im Dezernat IV (Bildung und Familie) gerne. Sie ist per E-Mail unter kultur@gemeinde-schoenefeld.de oder telefonisch unter (030) 536 720-404 erreichbar.

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