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Kulturschaffende des Landkreises Dahme-Spreewald können noch bis zum 28. Februar 2021 im Rahmen einer zweiten Antragsfrist Anträge zur Förderung von Projekten und Vorhaben im Kulturbereich beim Landkreis Dahme-Spreewald stellen. Wie das Landratsamt mitteilt, werden die Bewilligungszeiträume aufgrund der pandemischen Lage und damit bedingten Verschiebungen über das gesamte Jahr 2021 gestreckt.
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.dahme-spreewald.info/de/Buergerservice/Formulare abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar. und sollten anschließend an den Landkreis Dahme-Spreewald, Kultur, Ausbildungs- und Sportförderung, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald) gesandt werden.
Gefördert werden:
– Künstlerinnen und Künstler
– freie, nicht institutionalisierte Gruppen
– gemeinnützige Vereine
– Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr künstlerisch und kulturelles Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.
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