06.01.20

Auf Grundlage der Richtlinie der Gemeinde Schönefeld zur Vergabe von Stipendien an Schüler/innen der Evangelischen Schule Schönefeld – Gymnasium vom 22.03.2016 besteht für aktuelle und zukünftige Schülerinnen und Schüler dieser Schule die Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben.

 Mit der Gewährung des Stipendiums wird der Stipendiat / die Stipendiatin von der Zahlung des Schulgeldes für jeweils ein Schuljahr freigestellt. Über die Vergabe entscheidet der Hauptausschuss der Gemeindevertretung auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Gymnasium und auf Empfehlung des Bildungs- und Sozialausschusses.

Die Richtlinie ist auf der Homepage der Gemeinde Schönefeld  (http://www.gemeinde-schoenefeld.de/satzungen.html) veröffentlicht.

Antragsvoraussetzungen / Bewertungskriterien sind u.a.:

Hauptwohnsitz des Schülers/ der Schülerin in der Gemeinde Schönefeld, schulische Leistungen, soziales Engagement, Gymnasialempfehlung.

 Die Antragsteller haben einen schriftlichen Antrag mit Begründung einzureichen. Dem Antrag sind als Anlage das Abschlusszeugnis des Vorjahres, das aktuelle Halbjahreszeugnis und die Gymnasialempfehlung beizufügen. Empfehlungen/Einschätzungen von Vereinen/Einrichtungen können mit eingereicht werden. Bei Bewerbern, die das Gymnasium bereits besuchen, entfällt die Vorlage der Gymnasialempfehlung.

 Die Anträge sind bis zum 15. Februar 2020 bei der Gemeinde Schönefeld, AG Gymnasium, Hans-Grade-Allee 11 in 12529 Schönefeld zu stellen.

 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Käthner unter der Rufnummer 030-536720400 bzw. s.kaethner@gemeinde-schoenefeld.de.

 

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content