03.11.21

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die im südlichen Kreisgebiet bei Byhleguhre eine Überwachungszone festlegt. Dort gelten seit heute verschärfte Vorgaben für Geflügelhalter. Notwendig wurde die Einrichtung des Restriktionsgebietes nach dem sich in einer privaten Geflügelhaltung in Burg (Spreewald) ein H5N1-Verdachtsfall bestätigt hat. 

Innerhalb der festgelegten Zone, die die Gemeinden Alt Zauche, Neu Zauche, Straupitz und Byhleguhre umfasst, sind Geflügelhalter verpflichtet, ihr Geflügel in Ställen zu halten und die Bestände bei der Veterinärbehörde zu registrieren. Ohne Genehmigung darf zudem kein Geflügel aus dem Bestand entfernt oder in einen anderen Bestand verbracht werden. Weitere Sicherheitsmaßnahmen, wie die regelmäßige Desinfektion oder das Tragen von Schutzkleidung, sind ferner strikt einzuhalten. Das Veterinäramt kündigte an, die Einhaltung der Aufstallungspflicht zu kontrollieren und Verstöße gegen die geltenden Auflagen streng zu ahnden. 

Amtsblatt Landkreis Dahme-Spreewald_Tierseuchenallgemeinverfügung_02.11.2021

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content