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Angesichts steigender Geflügelpestfälle hat die Veterinärbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen (Amtsblatt 39/2022). Diese enthält insbesondere Maßnahmen für Veranstaltungen mit Geflügel und die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe. Die Anordnungen betreffen besonders klinische und virologische Untersuchungsverpflichtungen. Örtliche Aufstallungsverpflichtungen für Geflügel wurden zwar nicht verfügt. Vorsorglich sind jedoch alle Geflügelhalter angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu erhöhen, heißt es.
Zuletzt war es in Mecklenburg-Vorpommern zu einem größeren Ausbruch der Krankeit gekommen. Nach einer Geflügelausstellung waren dort Mitte November 24 Seuchenausbrüche amtlich bestätigt worden. Unabhängig davon stuft auch das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ausbreitung des Grippevirus gegenwärtig als besonders hoch ein. Dies hängt unter anderem mit dem herbstlichen Zug der Wasservögel und einer Zunahme von Wildvölgeln in den Rastgebieten zusammen.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald)
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