11.11.21

Gute Nachricht für alle Senior*innen in der Gemeinde. Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer gestrigen Sitzung dafür ausgesprochen, von der bisherigen Entscheidung, in diesem Jahr keine Weihnachtsfeiern in gemeindeeigenen Immobilien zuzulassen, abzurücken. Dies war im September vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und zum Schutz dieser sensiblen Gruppe entschieden worden. Da insbesondere aber die Senior*innen in den Ortsteilen kaum über andere Möglichkeiten verfügen, Feiern oder Zusammenkünfte außerhalb der Räumlichkeiten der Gemeinde durchzuführen, soll es in Anlehnung an die voraussichtlich ab kommender Woche geltende Corona-Verordnung des Landes Brandenburg eine Ausnahme geben. Advents-  und Weihnachtsfeiern werden dann unter der Bedingung möglich, dass der Zutritt auf geimpfte und genesene Personen beschränkt wird (2G-Regel). Auch müssen Verantwortliche benannt werden, die die Einhaltung eines Hygienekonzeptes als auch den Zutritt kontrollieren.

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