Ukrainische Bürger*innen, die ihren Wohnsitz ab dem 24. Februar 2022 in Deutschland haben, müssen ihren Führerschein nicht nach sechs Monaten gegen einen EU-Führerschein umtauschen, sondern erst nach 12. Das EU-Parlament hatte am 7. Juli 2022 einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Anerkennung ukrainischer Führerscheine und Befähigungsnachweise in der EU zu vereinfachen. Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald Nr. 27/2022 veröffentlicht wurde.
> Amtsblatt Nr. 27/2022_Landkreis Dahme-Spreewald
Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird angeraten, eine Kopie dieser Allgemeinverfügung sowie einen Nachweis über die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden oder angemessenen Schutz mitzuführen.