Während die Bundesregierung noch über das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – diskutiert, hat die Gemeinde Schönefeld weitere Schritte bei der Erarbeitung eines kommunalen Energieentwicklungsplans unternommen. Wie die Verwaltung bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauen und bezahlbares Wohnen informierte, beantragte die Gemeinde mit Hilfe einer externen Beratung zum 30. Juni 2023 Energieversorgungs-Fördermittel. Wenn der Antrag bewilligt ist, wird die Erstellung einer kommunalen Energieplanung ausgeschrieben.
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 31. Mai 2023 beschlossen, einen Energieentwicklungsplan mit dem Ziel der zügigen Umsetzung der Energieautonomie und Klimaneutralität für die Gemeinde Schönefeld in Auftrag zu geben. Das Konzept soll die quartiersscharfen Potentiale für die verschiedenen Ortsteile und Gewerbegebiete feststellen, daraus wird dann im nächsten Schritt ein Strategie- und Maßnahmenkatalog entwickelt.
Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. (jm)
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