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Im Sommer 2023 endet die fünfjährige Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter*innen des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Für die kommende Amtsperiode bis 2028 werden daher neue ehrenamtliche Richter*innen gesucht. Die Bewerbungsfrist endet am 30. November 2022.
Die ehrenamtlichen Richter*innen wirken bei der Verhandlung und Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter*innen mit. Juristische Kenntnisse sind für dieses Ehrenamt nicht erforderlich. Vielmehr sollen Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter*innen ergänzen.
Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Auch Fahrtkosten beziehungsweise sonstigen notwendigen Aufwendungen werden ersetzt. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
Voraussetzungen für die Berufung zum/zur ehrenamtlichen Richter/in sind:
Nicht zum/zur ehrenamtlichen Richter/in berufen werden können:
Interessierte Bürger*innen richten ihre Bewerbung bitte schriftlich bis zum 30.11.2022 an
Der Bewerbungsvordruck sowie die Erklärung auf eine Stasi-Tätigkeit in der DDR sind verlinkt oder können per E-Mail / Telefon angefordert werden.
Die beiden Vordrucke sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Formulare“ und „Kreistag“ abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar.
Weitere Auskünfte werden unter den folgenden Telefonnummern erteilt: (03546) 20-1202 oder -1204.
Zum Auswahlverfahren:
Aus den eingereichten Bewerbungen erstellt der Landkreis Dahme-Spreewald eine Vorschlagsliste, über die der Kreistag Dahme-Spreewald anschließen zu befinden hat. Die Berufung erfolgt durch einen beim jeweiligen Gericht tagenden Wahlausschuss.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald)
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