Ab heute, Donnerstag, 17. April 2025, bis zum 20. Mai 2025 liegen im Rathaus der Gemeinde Schönefeld die Unterlagen für die Bebauungspläne 02/11 „Südlicher Dorfkern Schönefeld“ sowie 02/20 „Dorfgemeinschaftshaus Rotberg“ im Rahmen der formellen Beteiligung für Interessierte öffentlich zur Einsicht aus. Einsichtnahmen sind während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme über unsere Webseite.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:
Gemeinde Schönefeld
Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 – 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten.