28.02.23

In Brandenburg entfallen ab morgen, 1. März 2023, alle landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Das hatte das Kabinett in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund einer inzwischen stabilen Infektionslage beschlossen. Damit entfällt künftig die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten sowie die Testpflicht für Beschäftigte in diesen Einrichtungen.

 

Zu Anfang Februar 2023 war bereits landes- als auch bundesweit die Maskenpflicht in Bus und Bahnen aufgehoben worden.

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz verbleiben damit noch eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern als auch für Patient*innen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen. Diese werden voraussichtlich noch bis zum 7. April 2023 gelten.

 

Der bisher noch nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes geltende Anspruch auf präventive Tests für bestimmte Personengruppen entfällt mit dem morgigen Tag ebenfalls. Bereits Mitte Januar waren die kostenlosen Bürgertests abgeschafft worden.

 

Alle Bürger*innen sind aber weiterhin gebeten, in Innenräumen, in denen sich viele Menschen aufhalten, die bekannten AHA+L-Regeln zu beherzigen, um andere vor Infektionen zu schützen. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich jede erkrankte oder mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.

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