12.04.20

Liebe Bürgerinnern und Bürger,

bitte beachten Sie die zum 10.04.2020 in Kraft getretene und bis einschließlich 19.04.2020 gültige SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg. Hiernach ist für Personen, die auf dem Land-, Luft- oder Seeweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Brandenburg einreisen oder nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über ein anderes Bundesland nach Brandenburg kommen folgendes angeordnet:

  • Die Einreisenden sind verpflichtet, unverzüglich ihre Wohnung oder Unterkunft aufzusuchen und sich dort für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
  • Bei Ankunft in der Wohnung hat umgehend eine entsprechende Meldung beim Gesundheitsamt zu erfolgen. Eventuell vorhandene Krankheitssymptome sind dort zwingend anzugeben.
  • Ein Verlassen der Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes sowie der Empfang von Personen außerhalb der Hausgemeinschaft sind untersagt.

Ausgenommen von der Verordnung sind Berufsgruppen, die Personen oder Güter grenzüberschreitend transportieren sowie Berufspendler, deren Tätigkeit der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur (Gesundheitswesen, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Sicherheit, Rechtswesen) dient. Personen mit triftigen Reisegründen (z. B. geteiltes Sorgerecht, Besuch nicht im gleichen Hausstand wohnender Lebenspartner, unabdingbare medizinische Versorgung, Pflege schutzbedürftiger Personen) bleiben ebenfalls von der Verordnung unberührt.

Kontaktdaten Gesundheitsamt Dahme-Spreewald:

Amtsleiterin
Dr. Astrid Schumann
Landkreis Dahme-Spreewald
Gesundheitsamt
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen

Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Tel.: 03375 26-2145
Fax: 03375 26-2176
E-Mail: gesundheitsamt(at)dahme-spreewald.de

Die ausführliche SARS-CoV-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg lesen Sie hier.

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