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Ab Morgen benötigen Fahrgäste in Bussen und Bahnen keine Maske mehr. Entsprechend der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung entfällt mit dem 2. Februar 2023 in Brandenburg die Maskenpflicht. Alle anderen hierzulande erlassenen Regelungen gelten aber weiterhin bis einschließlich 7. März 2023. Demnach müssen Besucher*innen und Beschäftigte in Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten weiterhin eine Maske tragen. Zudem besteht dort als auch im Maßregelvollzug sowie in Heimen eine Testpflicht für nicht geimpfte Personen.
Nach einer Entscheidung des Bundeskabinetts entfällt ab morgen auch im Fernverkehr die Maskenpflicht. Die bundesweit geltende FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflege- und ähnlichen Einrichtungen besteht aber fort.
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