06.10.20

Angesichts steigender Corona-Zahlen hat das Brandenburger Kabinett heute die ursprünglich bis zum 11. Oktober 2020 geltenden Corona-Regeln verlängert, teils verschärft. So soll künftig nicht nur im Einzelhandel und Bussen und Bahnen, sondern auch in Büros und Gaststätten eine Maske getragen werden, wenn die Zahl der Corona-Infektionen einen bestimmten Wert übersteigt.

Der Mund-und-Nasenschutz ist demnach zu tragen, wenn in einer Woche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner verzeichnet werden. Allerdings nur, wenn man nicht an einem festen Platz sitzt und der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird. Dies gilt auch für Personenaufzüge.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt bei Überschreiten des Grenzwerts auch für Personal mit Gästekontakt und Besucher in Restaurants. Wer zudem falsche Angaben auf Gästelisten macht, kann künftig dafür zur Kasse gebeten werden. Kontaktdaten, die vorsätzlich falsch eingetragen werden, können mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro geahndet werden. 

Ein Überschreiten des Grenzwertes geht mit weiteren Einschränkungen im Bereich von öffentlichen und privaten Feiern einher. Gibt es mehr als 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, sind Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen nur noch mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt, private Feiern mit bis zu 25 Gästen. Steigt die Zahl der Neuinfektionen gar auf 50, reduziert sich die zugelassene Gästezahl auf 25 für Partys in öffentlichen Räumen und 10 in eigenem Haus, Hof oder Garten.

Derzeit liegt die Zahl der Neuansteckungen landesweit bei knapp zehn.

Lockerungen gibt es indes für Kinos, Theater und Konzertsäle. Dort darf der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen auf einen Meter reduziert werden. Gäste müssen dann aber einen Mund-und-Nasenschutz tragen.

Die angepasste Corona-Verordnung gilt vorerst bis zum 8. November 2020. Auch die Quarantäneverordnung wurde bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

Pressemitteilung zur Anpassung der Corona-Regeln

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