12.06.20

Ab Montag gelten im Land Brandenburg keine Kontaktbeschränkungen mehr. Darauf hat sich die Landesregierung am heutigen Vormittag verständigt. Die bis zum 15. Juni 2020 geltende Eindämmungsverordnung löst dann eine so genannte Umgangsverordnung ab, die nur noch wenige Beschränkungen vorsieht. Sie gilt bis zum 16. August 2020.

Mit der neuen Verordnung entfällt nach dem Wochenende die Regelung, dass sich lediglich zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen treffen dürfen.  Zudem dürfen öffentliche und private Veranstaltungen wieder mit bis zu 1000 Teilnehmern stattfinden. Dazu zählen Gottesdienste und Konzerte, aber auch Jahrmärkte und Feste. In geschlossenen Räumen muss auf ausreichend Frischluft geachtet werden. Außerdem müssen die Teilnehmer erfasst werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben weiterhin bis Ende August verboten. Auch für Clubs, Diskotheken, Dampfsaunen und Bordelle gilt die Lockerung vorerst noch nicht.

Gaststätten müssen ebenfalls Daten ihrer Gäste erfassen, diese dürfen aber länger bleiben. Die Sperrstunde zwischen 22 Uhr und  6 Uhr entfällt.

Die allgemeine Abstandsregelung als auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutz-Bedeckung in Bussen, Bahnen und dem Einzelhandel bleiben bestehen. Die Maskenpflicht wird darüber hinaus auf weitere Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Reisebusse und Schiffsausflüge ausgedehnt.

Wie schon berichtet, dürfen ab Montag auch alle Kitas im Land wieder zum Normalbetrieb übergehen, die Schulen sollen nach den Sommerferien folgen. Der allgemeine Mindestabstand von 1,5 Metern muss von den Schülern dann nicht mehr eingehalten werden, von Lehrern und Beschäftigten der Schule aber schon. Zudem sind weiterhin die  bekannten Hygieneregeln zu beachten.

Pressemitteilung des Landes Brandenburg zur neuen Umgangsverordnung

Link zur Sars-CoV-2-Umgangsverordnung:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8667

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