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Zum 1. Januar 2025 gelten in der Gemeinde Schönefeld neue Grundsteuerhebesätze. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hatte nach Vorberatung in den Fachausschüssen in ihrer Sitzung am 27. November 2024 einen entsprechenden Beschluss gefasst (179/2024) und mit der Haushaltssatzung 2025/26 neue Hebesätze festgelegt.
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen): 50 % (vormals 280 v.H.)
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 210 % (vormals 380 v.H.)
Um das Gebot der Aufkommensneutralität zu gewährleisten, wurden die Sätze so ermittelt, dass der Gemeinde keine Mehreinnahmen entstehen.
Die Höhe der individuell zu zahlenden Grundsteuer ist abhängig von der durch das Finanzamt Königs Wusterhausen erfolgten Bewertung des jeweiligen Grundbesitzes und des daraus resultierenden Grundsteuermessbescheids. Fragen zur Bemessungsgrundlage sind daher an das Finanzamt zu richten und können nicht durch die Gemeinde beantwortet werden.
Weitergehende Informationen können folgenden Informationsschreiben entnommen werden:
Information zur Änderung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Schönefeld
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