09.08.24

Um für die medizinische Zukunft vorzusorgen, unterstützt der Landkreis Dahme-Spreewald seit dem Herbst 2018 Studierende der Humanmedizin mit einem Zuschuss. Für die Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten können sie eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500 Euro erhalten.

Ziel der Studienbeihilfe ist es, Studierende der Humanmedizin, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben, schon während ihres Studiums für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Landkreis zu gewinnen. Für geförderte Studierende besteht die Verpflichtung, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von 4 Jahren eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis auszuüben:

  1. a) als Arzt/Ärztin in einer Klinik im Landkreis
  2. b) als angestellter Arzt/angestellte Ärztin in einer Arztpraxis oder in einem MVZ auf dem Gebiet des Landkreises
  3. c) als Arzt/Ärztin beim Gesundheitsamt des Landkreises

 

Antragstellung:

Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.09. des laufenden Jahres formlos schriftlich beim Gesundheitsamt des Landkreises zu beantragen. Die Förderung kann zum Wintersemester 2024/25 einsetzen.

Landkreis Dahme-Spreewald

Gesundheitsamt

Schulweg 1b

15711 Königs Wusterhausen

E-Mail: studienbeihilfe@dahme-spreewald.de

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

– Lebenslauf

– Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) oder eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung

– aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität

– Verpflichtungserklärung zur ärztlichen Tätigkeit nach erfolgreichem Studienabschluss im Landkreis

Die Studienbeihilfe kann zeitgleich insgesamt bis zu fünf Beihilfeempfangenden gewährt werden und wird zweimal im Jahr, zum 15. September und zum 15. März, ausgeschrieben.

(Quelle: Presemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald/jm)

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