Ab dem heutigen Montag, 2. September 2024, bis zum 2. Oktober 2024 liegen im Rathaus der Gemeinde Schönefeld die Unterlagen zum Bebauungsplan „05/12 Sondergebiet Selchow West Gate II“ in der 1. Änderung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht aus.
Der Entwurf kann zu den folgenden Zeiten im Rathausfoyer, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, eingesehen werden:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Unterlagen stehen auch online auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld unter Öffentliche Beteiligung / Bebauungsplanverfahren – Gemeinde Schönefeld (gemeinde-schoenefeld.de) zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:
Gemeinde Schönefeld – Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 – 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de