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Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat eine neue Baumschutzverordnung (BaumSchV) beschlossen, die am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Mit der neuen Verordnung sind insbesondere landschaftsprägende Feldgehölze, Obstbäume sowie klimatisch angepasste Gehölze unter Schutz gestellt.
Die bisherige Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz von Bäumen und Hecken hatte über zehn Jahre Bestand. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre haben sich jedoch neue Erkenntnisse und klimatische Entwicklungen ergeben, aus deren Folge eine Überarbeitung und Anpassung der Baumschutzverordnung als sinnhaft erachtet wurde.
Den Gedanken des Klima- und Naturschutzes wird mit der neuen Verordnung besonders Rechnung getragen, indem die Schwelle der Schutzwürdigkeit der schutzwürdigen Bäume auf Wohngrundstücken auf einen Stammumfang ab 80 cm beginnend angepasst wurde. Der Landkreis Dahme Spreewald möchte damit einen wertvollen und zukunftsorientierten Beitrag zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen leisten.
Weitere Informationen sind dem Amtsblatt 33/2022 vom 28.09.2022 zu entnehmen.
(Quelle: Pressestelle Landkreis Dahme-Spreewald)
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