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22.05.2020
Änderung der Eindämmungsverordnung_Stand 19. Mai 2020
13.05.2020
Die Brandenburger Landesregierung hat am 9. Mai 2020 auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses eine Neufassung der bisherigen Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis zum 5. Juni 2020. Zugleich wurde der bestehende Bußgeldkatalog angepasst bzw. erweitert. Einzelheiten entnehmen Sie den Verordnungen, die wir Ihnen hier zum Download bereitstellen.
Eindämmungsverordnung_Stand 9. Mai 2020
Bußgeldkatalog_Stand 9. Mai 2020
07.05.2020
Nach dem signifikanten Rückgang der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus soll das öffentliche Leben in Deutschland schrittweise wieder zur Normalität zurückkehren. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidenten in einer gestrigen Videokonferenz verständigt. Die Kanzlerin und die Länderchefs vereinbarten dabei eine verstärkt föderale Ausrichtung, bei der die einzelnen Bundesländer unabhängig voneinander eine Vielzahl von Maßnahmen lockern können.
Grundlegende Bedingung der intensivierten Eigenverantwortlichkeit ist, dass im Falle einer regionalen Infektionszunahme die Beschränkungen dort unverzüglich wieder verschärft werden müssen. Dies könne bis zu Ausgangssperren oder dem Betretungsverbot von Ortschaften führen, betonte Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke gestern im Anschluss an die Videokonferenz. Konkret greift diese Regelung bei kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage. Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann das Beschränkungskonzept darauf begrenzt werden. Diese Maßnahmen müssten aufrechterhalten werden, bis dieser Wert für mindestens 7 Tage unterschritten wird. Das umfasst auch die Durchsetzung von einzelnen Quarantäneauflagen. Bezogen auf das gesamte Bundesland zeigen die Zahlen der letzten 7 Tage, dass Brandenburg mit einer Infektionsrate von 7,5 momentan deutlich unter der festgelegten Höchstgrenze von 50 liegt. Mitunter variiert der Wert regional jedoch stark. Im Landkreis Dahme-Spreewald beträgt dieser aktuell 21,3.
Auf Grundlage des gestrigen Bund-Länder-Beschlusses wird das Brandenburger Kabinett am morgigen Freitag eine Neufassung der bisherigen Eindämmungsverordnung beschließen. Mit Inkrafttreten der Novellierung am 9. Mai 2020 sollen, unter Einhaltung der weiterhin bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, folgende Lockerungen gelten:
| Ab Samstag, dem 9. Mai | ||
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| Ab Montag, dem 11. Mai | ||
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| Ab Freitag, dem 15. Mai | ||
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| Ab Montag, dem 25. Mai | ||
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| Geplante Lockerungen mit noch ausstehender Terminierung | ||
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Die Pressemitteilung der Landesregierung im vollen Wortlaut lesen Sie hier.
Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.
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