Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen bringt u. a. neue Vorgaben für die Personalausweis- und Passbeantragung. In Zukunft dürfen ausschließlich digitale biometrische Passbilder von zertifizierten Fotoaufnahmegeräten oder lizensierten Fotodienstleistern verwendet werden. Fotos in Papierform sind dann beim Beantragen von Dokumenten nicht mehr gestattet. Die bundesweite Umstellung soll den Antragsprozess vereinheitlichen und Fälschungen verhindern.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen künftig in der Gemeinde Schönefeld zur Verfügung:
– digitale Passbilderstellung durch ein vorhandenes Fotoaufnahmegerät in der Meldebehörde
Sie können Ihr Passbild im Zuge der Beantragung Ihrer Dokumente vor Ort im Einwohnermeldeamt anfertigen. Die Gebühr beträgt 6,00 € pro Dokument.
– Lichtbild durch lizensierte Fotodienstleister
Alternativ können Sie ein digitales Passbild bei einer Fotografin oder einem Fotografen anfertigen lassen, sofern der sichere Transfer an die Behörde garantiert ist. Dafür muss das Foto in eine gesicherte Cloud hochgeladen werden, bei deren Betreiber sich das Fotostudio vorher registriert haben muss. Für die technische Umsetzung sind die Fotografen durch eine Lizenzierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich. (jm)