Aktuelle Beteiligungsverfahren
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit 03/23 „ Waßmannsdorfer Tor“
Frist: 13.07.2026 – 21.08.2026
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 03/23 „Waßmannsdorfer Tor“ umfasst eine Fläche von etwa 16,6 ha und befindet sich östlich der Ortslage Waßmannsdorf. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Hierzu sollen überwiegend gewerbliche Bauflächen zur Deckung des bestehenden Gewerbeflächenbedarfs entwickelt werden. Der Bebauungsplan schafft zudem die Voraussetzungen für eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung. Die Belange von Natur und Landschaft werden durch den Erhalt wertvoller Strukturen sowie erforderliche Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt.
Beteiligung:
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.
01_BBP 03-23_Planzeichnung_Vorentwurf_260708
02_BBP 03-23_Begründung_Vorentwurf_260708
03_BBP 03-23_BG_Anlage_1_Gutachten Bohrungen_251126
04_BBP 03-23_BG_Anlage_2_Gutachten Bodenproben_251219
05_BBP 03-23_BG_Anlage_3_Gutachten Entwässerung_250508_250528
06_BBP 03-23_BG_Anlage_4_VTU_inkl Anlagen_260709
07_BBP 03-23_Umweltbericht_Vorentwurf_260709
08_BBP 03-23_UB_Anlage_1_Karte_Biotope
09_BBP 03-23_UB_Anlage_2_Baumkataster
10_BBP 03-23_UB_Anlage_3_Karte_Brutvoegel
11_BBP 03-23_UB_Anlage_4_Karte_Fledermaeuse
Beteiligung Öffentlichkeit 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönefeld
Frist: 09.07.2026 – 14.08.2026
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 30.06.2026 den Entwurf zu der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die förmlichen Beteiligungen beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 14,1 ha und befindet sich südlich der alten Ortslage von Selchow in der Gemarkung Selchow, Flur 2 mit den Flurstücken 146 und teilweise Flurstück 148 sowie in der Flur 5 mit den Flurstücken 137, 138, 139, 141, und 142 sowie jeweils teilweise Flurstücke 48, 140, 143. Die Abgrenzung besteht aus den zuvor genannten Flurstücken und ergibt sich aus der Planurkunde.
Ziel der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Messeparkplatz unter Berücksichtigung vorhandener Freiraumstrukturen. Die Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schaffung von Bauplanungsrecht für ein Sondergebiet mit Stellplätzen für Messezwecke, Grünordnerischer Ausgleich der Eingriffe in Schutzgüter.
Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf der 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, im Erdgeschoss, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an: Gemeinde Schönefeld – Dezernat II – Bau- und Investorenservice, Hans-Grade-Allee 11 – 12529 Schönefeld, per Fax unter 030 / 536 720 298), oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Umweltrelevante Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung:
Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz
Durch die Planung werden die Klima- und Umweltbelange nur in begrenztem Umfang berührt. Das festgesetzte Sondergebiet dient der temporären Nutzung als Stellplatzanlage und wird lediglich während weniger Wochen im Jahr genutzt. Die Verkehrs- und Stellplatzflächen werden überwiegend als geschotterte Flächen hergestellt; Versiegelungen erfolgen nur in geringem Umfang in den funktional erforderlichen Bereichen. Dadurch bleiben die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Versickerungsfähigkeit weitgehend erhalten.
Zudem wurde der ursprünglich genutzte Bereich der Stellplatzanlage gegenüber dem bisherigen Bestand deutlich reduziert, wodurch Eingriffe in Natur und Landschaft verringert werden. Trotz der Lage im Außenbereich führt die Planung daher insgesamt nur zu vergleichsweise geringen zusätzlichen Auswirkungen auf Klima, Boden, Wasserhaushalt und Landschaftsbild.
Umwelt-Schutzgut / Informationen dazu in Schlagworten:
Der Mensch und seine Gesundheit
Auswirkungen durch Lärmemissionen, Schadstoffe durch den Kfz-Verkehr, Aussagen zu Lichtemissionen, Erschütterungen, Wärmestrahlung sowie Erholungsnutzung.
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald
Erfassung und Wirkungsprognose bzgl. Biotope, Betroffen-heit von Fauna und Avifauna, Habitatverluste, keine Schutzgebiete betroffen, Ausgleich- und Kompensation des baulichen Eingriffs bezgl. Offenlandbereiche und Gehölzstrukturen, Neupflanzung von Gehölzen.
Fläche und Boden
Aussagen zur Versiegelung durch bauliche Anlagen, Eingriffs-Ausgleichs-Konzept, Kompensation der zusätzlichen Versiegelung, Entwässerungskonzept, Auswirkung auf das Oberflächen- und Grundwasser.
Gewässer, Grundwasser
Sammlung und Verbringung von Niederschlagswasser. Keine Betroffenheit von Oberflächenwasser.
Luft und Klima
Auswirkung auf das Mikroklima und die Lufthygiene durch Nutzungsintensivierung, Entfall von Freilandflächen und Emissionen durch Baufahrzeuge sowie Kfz-Verkehr.
Landschaft
Bedeutung für das Landschaftsbild, Einbindung in das Landschaftsbild, geringe Empfindlichkeit des Schutzguts.
Kultur und sonst. Sachgüter
Keine Auswirkungen.
Wirkungsgefüge, Sonstiges
Keine relevanten sich gegenseitig bedingende Interaktion zwischen den Umweltbelangen erkennbar. Keine erhöhte Anfälligkeit für schwere (umweltbedingte) Unfälle oder Katastrophen.
Beteiligung des Bebauungsplans 04/25 „Messeparkplatz Straße am Torfbusch / LPG-Straße“, Ortsteil Selchow
Frist: 09.07.2026 – 14.08.2026
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Schönefeld hat in ihrer Sitzung vom 01.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04/25 „Messeparkplatz Selchower Weg / LPG-Straßeʺ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04/25 „Messeparkplatz Straße am Torfbusch / LPG-Straße“ umfasst eine Fläche von etwa 14,1 ha. Er besteht in der Gemarkung Selchow aus: Flur 2: 146 und teilweise Flurstück 148, Flur 5: 137, 138, 139, 141, und 142 sowie jeweils teilweise Flurstücke 48, 140, 143.
Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung der temporär für Messezwecke genutzten Stellplatzflächen für Besucher und der notwendigen Lkw für die Messelogistik. Damit soll die bislang über zeitlich begrenzte Baugenehmigungen zulässige Nutzung in dauerhaftes Bauplanungsrecht überführt werden.
Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, im Erdgeschoss, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Gutachten Artenschutz Fachbeitrag_Fauna
Gutachten Artenschutz Fachbeitrag_Fauna_Anhang_-_Biotopkarte
Gutachten Regenwasserversickerung
Umweltrelevante Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung
Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz:
Durch die Planung werden die Klima- und Umweltbelange nur in begrenztem Umfang berührt. Das festgesetzte Sondergebiet dient der temporären Nutzung als Stellplatzanlage und wird lediglich während weniger Wochen im Jahr genutzt. Die Verkehrs- und Stellplatzflächen werden überwiegend als geschotterte Flächen hergestellt; Versiegelungen erfolgen nur in geringem Umfang in den funktional erforderlichen Bereichen. Dadurch bleiben die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Versickerungsfähigkeit weitgehend erhalten.
Zudem wurde der ursprünglich genutzte Bereich der Stellplatzanlage gegenüber dem bisherigen Bestand deutlich reduziert, wodurch Eingriffe in Natur und Landschaft verringert werden. Trotz der Lage im Außenbereich führt die Planung daher insgesamt nur zu vergleichsweise geringen zusätzlichen Auswirkungen auf Klima, Boden, Wasserhaushalt und Landschaftsbild.
Umwelt-Schutzgut / Informationen dazu in Schlagworten:
Der Mensch und seine Gesundheit
Auswirkungen durch Lärmemissionen, Schadstoffe durch den Kfz-Verkehr, Aussagen zu Lichtemissionen, Erschütterungen, Wärmestrahlung sowie Erholungsnutzung.
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald
Erfassung und Wirkungsprognose bzgl. Biotope, Betroffenheit von Fauna und Avifauna, Habitatverluste, keine Schutzgebiete betroffen, Ausgleich- und Kompensation des baulichen Eingriffs bezgl. Offenlandbereiche und Gehölzstrukturen, Neupflanzung von Gehölzen.
Fläche und Boden
Aussagen zur Versiegelung durch bauliche Anlagen, Eingriffs-Ausgleichs-Konzept, Kompensation der zusätzlichen Versiegelung, Entwässerungskonzept, Auswirkung auf das Oberflächen- und Grundwasser.
Gewässer, Grundwasser
Sammlung und Verbringung von Niederschlagswasser. Keine Betroffenheit von Oberflächenwasser.
Luft und Klima
Auswirkung auf das Mikroklima und die Lufthygiene durch Nutzungsintensivierung, Entfall von Freilandflächen und Emissionen durch Baufahrzeuge sowie Kfz-Verkehr.
Landschaft
Bedeutung für das Landschaftsbild, Einbindung in das Landschaftsbild, geringe Empfindlichkeit des Schutzguts.
Kultur und sonst. Sachgüter
Keine Auswirkungen.
Wirkungsgefüge, Sonstiges
Keine relevanten sich gegenseitig bedingende Interaktion zwischen den Umweltbelangen erkennbar. Keine erhöhte Anfälligkeit für schwere (umweltbedingte) Unfälle oder Katastrophen.
Formelle Beteiligung Bebauungsplan 11/18 „Rudower Chaussee“
Frist: 18.06.2026 – 23.07.2026
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.
BBP 11-18_Auszug Amtsblatt-2026_6
BBP 11-18_260421 Begruendung Rudower Chaussee_REIN
BBP 11-18_260421_Planzeichnung Rudower Chaussee
BBP 11-18_Artenschutzfachbeitrag_Rudower Chaussee_SXF_2025
Bodengrundgutachten-Schoenefeld-RudowerChaussee-PlanstrasseE
Erläuterungsbericht zum Umbau_Rudower Chaussee
Geotechnischer Bericht – Rudower Chaussee
Knotenpunktuntersuchung Rudower Chaussee-Planstraße E
orientierender Deklarationsbericht_Rudower Chaussee
Regenentwässerung_Flächenermittlung
Regenentwässerung_Mulden-Rigolen
Regenentwässerung_Nachweis Staukanal
Regenentwässerung_Überflutungsnachweis
Verkehrslaermgutachten_Rudower Chaussee
Verkehrstechnische Untersuchung_Rudower Chaussee
Umweltrelevante Stellungnahmen:
Offenlage Bebauungsplan 06/17 „Westliche Pestalozzistraße/Verbindung an der Feuerwehr Schönefeld“ OT Schönefeld
Frist: 17.06.2026 – 17.07.2026
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.
BBP 06-17_Auszug Amtsblatt-2026_6
BBP 06-17_verkehrstechnische Untersuchung
BBP 06-17_Begründung_Umweltbericht
BBP 06-17_Maßnahmenblatt_Kompensation
Umweltrelevante Stellungnahmen:
Umweltrelevante Stellungnahme_Landkreis Dahme Spreewald
Offene Bebauungsplanverfahren
2025
06/25 „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Waßmannsdorf Süd“, OT Waßmannsdorf
05/25 „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Waßmannsdorf Nord“, OT Waßmannsdorf
04/25 „Messeparkplatz Selchower Weg / LPG-Straße“, OT Selchow, Öffentliche Auslegung: 17.12.25-23.01.26
03/25 „Quartier Hans-Grade-Allee / Ecke Großziethener Weg“, OT Schönefeld, Öffentliche Auslegung: 11.03.-15.04.26
02/25 „Gewerbepark Kleinziethen“, Gemarkung Großziethen
01/25 „Lebensmitteleinzelhandel Karl-Marx-Str. 36“, OT Großziethen
2024
04/24 „Landmarke am Bohnsdorfer Weg“ der Gemeinde Schönefeld, Gemarkung Waltersdorf
2023
03/23 „Waßmannsdorfer Tor“
01/23 „Gewerbegebiet Waltersdorf-Nord“, Frühzeitige Beteiligung: 14.04.-25.05.25
2022
- 01/22 „North Gate West – Teilgebiet B – Gemarkung Waßmannsdorf“ im Ortsteil Schönefeld, Öffentliche Beteiligung: 22.01.-20.02.2026
2021
- 04/21 „Lilienthalpark Waltersdorf“ – Parkhaus und Sondergebiet“ – Öffentliche Beteiligung: 08.01.-09.02.24
- 03/21 „Lilienthalpark Waltersdorf“ – Flurstück 655
- 02/21 „Autohaus südlich des Ortskerns Waltersdorf“
2020
- Satzungen beschlossen
2019
- 15/19 „Planstraße E “ – Formelle Beteiligung: 22.05.2023 bis 23.06.2023
- 12/19 „Erschließung Paul-Maar-Grundschule“ – Frühzeitige Beteiligung: 25.11.-20.12. 2019
- 11/19 „Jürgen-Schumann-Allee zw. Zur Ringeltaube und Flughafenparkhaus P4“
- 10/19 „Jürgen-Schumann-Allee zw. Dorfkern und der Straße zur Ringeltaube“
- 09/19 „Verlagerung Gewerbeflächen südliche Anbindung BER“
- 08/19 „Entlastungsstraße Großziethen zw. Lichtenrader Chaussee und Glasower Allee“
- 07/19 „Entlastungsstraße Großziethen – nördlich Lichtenrader Chaussee“
- 06/19 „Seeweg 22“ – Frühzeitige Beteiligung: 11.01.-12.02.2022
- 05/19 „Quartier am Seegraben Süd“
- 03/19 „Ehemaliger Güterbahnhof“ – Frühzeitige Beteiligung: 25.03.-03.05.2018
- 01/19 „Northgate West“ – Teilbereich A – Frühzeitige Beteiligung: 04.12.23-12.01.24
2018
- 11/18 „Rudower Chaussee“ – Frühzeitige Beteiligung: 14.06.-16.07.2021
10/18 „Bohnsdorfer Weg“(aufgehoben per Beschluss am 6.11.24)09/18 „Landmarke“(aufgehoben per Beschluss am 6.11.24)- 08/18 „Schönefeld Nord Teilbereich B“ – Frühzeitige Beteiligung: 21.07.-02.08.2019
- 06/18 „Festplatz an der Dorfstraße“
05/18 „Nördlicher Ortskern Waßmannsdorf“04/18 „Südlicher Ortskern Waßmannsdorf“- 03/18 „Ortskern Waltersdorf“ – Frühzeitige Beteiligung: 10.05.-11.06.2021
- 02/18 „Ortskern Waltersdorf“
- 01/18 „Nachnutzung ehem. Deponie am Querweg“
2017
12/17 „Schulcampus 2“– per Beschluss aufgehoben, 9.02.202209/17 „Schulcampus 1“– per Beschluss aufgehoben, 9.02.2022- 08/17 „Ortsumfahrung Waltersdorf“ – Frühzeitige Beteiligung: 21.10.-22.11.2019
- 07/17 „Reithalle Alt-Großziethen“ – Frühzeitige Beteiligung: 25.11.-20.12.2019
- 06/17 „Erschließung Gymnasium“ – Frühzeitige Beteiligung: 16.01.-16.02.2018; 01.09.-02.10.2025
- 05/17 „Hubertus Ölpfuhl“ – Frühzeitige Beteiligung: 07.03.-08.04.2022
- 03/17 „Transversale – 3. Abschnitt“ – Frühzeitige Beteiligung: 01.11.-01.12.2017
2016
- 01/16 „Hans-Grade-Allee/Alt Schönefeld“ – Frühzeitige Beteiligung: 18.11.-21.12.2018
2015
- 07/15 „Lichtenrader Chaussee“
2012
- 06/12 „Am Flughafenzubringer“ – Frühzeitige Beteiligung: 08/2012
- 06/12 „Am Flughafenzubringer“ TB Airtown Süd – Frühzeitige Beteiligung: 08/2012
2011
- 04/11 „Vorwerk“ – Förmliche Beteiligung: 01.07.-02.08.2019
Früher
02/95 „Glienicker Kurze Enden“, 1. Änderung- 04/93 „Gewerbepark am Airport“ 2. Änderung
- 4/92 Ia, 3. Änderung
- Rotberg 4“ – Frühzeitige Beteiligung: 14.06.-16.07.2021


