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Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in Kraft getreten
Niederlegung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Landesplanungsvertrages zur Einsicht für Jedermann
Die brandenburgische Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29. April 2019 wurde am 13. Mai 2019 unter
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8141
elektronisch verkündet.
Die Rechtsverordnung ist am 01. Juli 2019 in Kraft getreten.
Gemäß Artikel 8 Abs. 4 des Landesplanungsvertrags ist der Plan bei allen Behörden, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, zur Einsicht für jedermann niedergelegt, dies gilt entsprechend für die Verwaltung der Gemeinde Schönefeld.
Zu diesem Zweck wird der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR), bestehend aus der Festlegungskarte sowie den textlichen Festlegungen und der Begründung, im Dezernat II – Bau- und Investorenservice im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans- Grade- Allee 11, 12529 Schönefeld zu den jeweils geltenden Sprechzeiten der Verwaltung für jedermann zur Einsichtnahme niedergelegt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg unter:
https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/artikel.672796.php
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den als Rechtsverordnung erlassenen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) kann innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt (für Berlin: GVBl. S. 294; für Brandenburg: GVBl. II Nr. 35) Normenkontrollantrag bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin, gestellt werden.
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