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Die Bundeskanzlerin und Regierungschef*innen der Länder haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der bisher bis vor Weihnachten befristeten Maßnahmen zur Eindämmung der Sars-CoV2-Pandemie verständigt. Sofern keine grundlegende Änderung der Situation eintritt, sollen die entsprechenden Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängert werden. Über die Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 soll in einer Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 4. Januar 2021 entschieden werden.
Dass die Brandenburger Landesregierung dem Beschluss folgt, ist anzunehmen, wurde bisher aber noch nicht kommuniziert.
01.12.2020
Gemäß den Verabredungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Länderchef*innen hat die Brandenburger Landesregierung am vergangenen Freitag eine angepasste Corona-Verordnung beschlossen. Sie steht nunmehr online zum Download bereit.
Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2 im Land Brandenburg
26.11.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gestern beim so genannten Corona-Gipfel mit den Regierungschef*innen der Länder auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der geltenden Corona-Regeln verständigt. Um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, sollen die Kontakte weiter eingeschränkt werden. In der Zeit um Weihnachten sind jedoch temporäre Lockerungen geplant.
Die Entscheidungen im einzelnen:
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßte die Entscheidungen. „Die Weiterführung und Ausweitung der Einschränkungen ist hart für alle Betroffenen, für Unternehmerinnen und Unternehmer genauso wie für alle Kulturschaffenden. Aber auch für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger ist es hart, weil uns das gesellschaftliche Leben fehlt und besonders auch die Kunst und Kultur. Dennoch brauchen wir Geduld“, erklärte er.
Am heutigen Donnerstag wird sich der Brandenburger Landtag mit den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie befassen. Voraussichtlich am morgigen Freitag, 27. November 2020, wird das Kabinett die entsprechende Verordnung, die den Beschluss der Ministerpräsident*innen in Brandenburger Recht umsetzt, verabschieden.
Pressemitteilung der Brandenburger Landesregierung zu den Einschränkungen
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