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Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat eine neue Allgemeinverfügung Quarantäne bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus erlassen. Hintergrund ist der Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022, der unter anderem eine Verkürzung der Quarantänedauer von 14 auf 10 Tagen vorsieht. Die Verfügung tritt heute in Kraft und gilt zunächst bis zum 19. Februar 2022. Die bisherige Allgemeinverfügung Quarantäne vom 23.12.2021 wird aufgehoben.
Bundeseinheitlich gelten demnach folgende Regelungen:
Keine Quarantäne für Geboosterte, d.h. mindestens dreimal geimpfte Personen ohne Erkrankungssymptome.
Diesen Personen gleichgestellt sind in Hinblick auf die Quarantäne folgende Personen ohne Erkrankungssymptome:
Allgemein gilt bei Isolation für Infizierte und Quarantäne für Kontaktpersonen:
Sonderregel für infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe:
Sonderregel für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder (z.B. in Schule, Kita, Hort):
Mit der Allgemeinverfügung soll weiterhin die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis vereinfacht werden. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung umzusetzen und gilt als verbindliche „Quarantäneanordnung“. Sie ersetzt den Bescheid des Gesundheitsamtes.
Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald kann hier nachgelesen oder heruntergeladen werden:
Allgemeinverfügung Quarantäne vom 18.01.2022
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