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Nach 13 Wochen gilt im Landkreis Dahme-Spreewald keine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter in Risikogebieten mehr. Der Landkreis Dahme-Spreewald hat die Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 01/2022 mit Gültigkeit vom 09. April 2022 (Amtsblatt 13-2022) aufgehoben. Grundlage bildet ein Erlass des Verbraucherschutzministeriums (MSGIV), der aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens und nach neuer Risikobewertung ergangen war.
Im Land Brandenburg waren im Hausgeflügelbereich in den letzten elf Wochen und im Wildvogelbereich in den letzten vier Wochen keine neuen Ausbrüche mehr festgestellt worden.
Das Veterinäramt bittet aber weiterhin, wachsam zu bleiben. Eine vollständige Entspannung der Seuchenlage gäbe es noch nicht, da das Geflügelpestvirus weiterhin in der Wildvogelpopulation zirkuliert und Ausbrüche besonders an der Nord- und Ostsee gemeldet werden.
Daher sollte bei der Biosicherheit nicht nachgelassen werden und verendete Wildvögel als auch jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest weiterhin gemeldet werden. Dies ist beim Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald unter Tel. (03546) 20-1613, per Fax: (03546) 20-1663 oder E-Mail an veterinaeramt@dahme-spreewald.de möglich.
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