04.11.26

Die Gemeinde Schönefeld erhöht zum 1. Januar 2027 die Hebesätze für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent. Die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke bleibt dagegen auf dem bisherigen Niveau von 210 Prozent. Den Beschluss dazu fasste die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung.

Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgeschlagen, auch den Hebesatz für die Grundsteuer B von 210 auf 280 Prozent anzuheben. Die Gemeindevertreter*innen entschieden sich jedoch gegen diese Erhöhung. Hintergrund sind die Erfahrungen mit der Grundsteuerreform, die seit 2025 gilt. Entgegen den damaligen Erwartungen führte die Neuregelung für zahlreiche Besitzer*innen von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien sowie baureifen, aber noch unbebauten Grundstücken zu höheren Belastungen. Eine weitere Anhebung der Grundsteuer B um ein Drittel wurde deshalb mehrheitlich abgelehnt.

Anders fiel die Entscheidung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen aus (Grundsteuer A). Hier steigt der Hebesatz von 50 auf 180 Prozent. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage eine Anhebung der Grundsteuer A auf 150 Prozent vorgesehen.

Auch Unternehmen in Schönefeld müssen sich auf eine höhere Steuer einstellen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer steigt von 240 auf 280 Prozent. Ausschlaggebend ist eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes, die ab 2027 einen Mindesthebesatz von 280 Prozent vorschreibt. Die Gemeinde setzt damit den gesetzlichen Mindestwert um.

Kämmerin Simone Eberlein begründete die vorgeschlagenen Anpassungen der Grundsteuer in der Gemeindevertretersitzung auch mit der angespannten Haushaltslage. Ziel sei es, die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde langfristig zu sichern und verlässliche finanzielle Planungsgrundlagen zu schaffen.

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