01.11.26

Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung – SfFV) wird bekannt gemacht:

Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung für Kinder, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind, findet in den Kindertagesstätten der Gemeinde Schönefeld bis zum 30.11.2026 statt.

Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen und Hauskinder sind, werden durch die Praxisberatung Frau Wagner (Fachbereich Sprache) getestet. Hierzu werden die Eltern gebeten in der Zeit vom 02.11.2026 und 27.11.2026 einen Termin zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung unter der Telefonnummer 030/ 53 67 20-425 oder per E-Mail an sg-kitaqualitaetsmanagement@gemeinde-schoenefeld.de zu vereinbaren.

Die Teilnahme am Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte ist kostenfrei.

Alle Kinder, die am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Ende der öffentlichen Bekanntmachung

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