16.09.26

Für öffentliche Spielplätze, Bolzplätze und vergleichbare Anlagen gelten besondere Anforderungen an die Beschilderung und Ausstattung. Davon zu unterscheiden sind Spiel- und Sportanlagen auf abgeschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Außenflächen, etwa von Kitas, Horten, Schulen, Jugendclubs oder Sportvereinen. Dort stehen Aufsichtspersonen zur Verfügung. Mobile Geräte wie Fußballtore können deshalb unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände platziert und beaufsichtigt werden. Da dies auf öffentlichen Anlagen nicht zu gewährleisten ist, stellt die Gemeinde Schönefeld sukzessive neue Spielplatz-, Bolzplatz-, Fitness- und Skateplatzschildern auf. Die Inhalte der Beschilderung richten sich nach den einschlägigen DIN-Normen und enthalten die jeweils erforderlichen Hinweise.

So ist die Mühlenstraße 13 in Rotberg bereits seit Längerem als öffentlicher Spielplatz geführt und wurde entsprechend mit einem neuen Spielplatzschild ausgestattet. Nach und nach werden alle alten Schilder an den öffentlichen Anlagen im Gemeindegebiet vom Bauhof ausgetauscht.

Auch der halböffentliche Sportplatz an der Theodor-Fontane-Allee im Ortsteil Schönefeld, der im Schulbetrieb als Sportanlage der Astrid-Lindgren-Grundschule genutzt wird, ist bereits mit der neuen Beschilderung ausgestattet worden. (Foto: Gemeinde Schönefeld)

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