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Ort: Gemeindehaus Rotberg, Mühlenstr. 13, 12529 Schönefeld
Eingeladen sind alle ausgewiesenen Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Rotberg gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die im Jagdkataster der JG Rotberg verzeichnet sind und sich durch aktuelle Grundbuchauszüge ausgewiesen haben. Eine entsprechende Ausweisung durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges bei der JG Rotberg muss spätestens zum Beginn der Mitgliederversammlung erfolgen. Gemäß Satzung kann sich ein Grundeigentümer mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen. Miteigentümer und Gesamthandseigentümer (Erbengemeinschaften) können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben, eine Bevollmächtigung ist nachzuweisen. Die Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden und stimmberechtigten Jagdgenossen.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Erweiterung der jagdbaren Fläche nach Mitteilung der Unteren Jagdbehörde
3. Abstimmung zur Erweiterung
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht des Kassenführers
6. Bericht des Jagdpächters
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wahl des JG-Vorstandes
9. Verwendung des Reinertrages
10. Sonstiges
Im Anschluss der Sitzung gibt es wieder ein rustikales Wildgericht, weshalb der Ehepartner oder Lebensgefährte ebenfalls willkommen ist. Bitte dazu wieder entsprechend Geschirr und Gläser mitbringen.
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