02.06.26

Ein gepflegtes Ortsbild und saubere Straßen tragen zur Lebensqualität in Schönefeld bei. Damit sich Einwohner*innen und Gäste wohlfühlen, sind die Mitwirkung und das Engagement aller Beteiligten von Bedeutung. Die Gemeinde ruft daher alle Grundstückseigentümer*innen dazu auf, zu einem attraktiven Erscheinungsbild der Ortsteile beizutragen.

Ganz im Sinne des gemeindeeigenen Leitbildes „Wir – miteinander richtig stark“ setzt die Verwaltung auf eine enge Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Viele Bürger*innen leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit im öffentlichen Raum. Zur Information werden nachfolgend die wesentlichen Regelungen der Straßenreinigungssatzung (StrRS) zusammengefasst.

Gehwege und Grünstreifen pflegen: Gehwege, Radwege, Zufahrten, Grünstreifen und Baumscheiben vor den Grundstücken sind sauber zu halten und regelmäßig von Unkraut sowie unerwünschtem Wildwuchs zu befreien.

Splittaufnahme nach dem Winter: Nach Ende der Frostperiode sind ausgebrachtes Streugut und Splitt aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Naturnah arbeiten: Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel ist unzulässig.

Direkt entsorgen: Kehrgut, Laub und sonstige Verunreinigungen sind unverzüglich fachgerecht auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen und dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden.

Abflüsse freihalten: Rinnen und Einläufe der Kanalisation sind von Ablagerungen freizuhalten, damit ein ungehinderter Abfluss des Regenwassers gewährleistet bleibt.

Gut zu wissen: Wird ein Grundstück durch mehrere öffentliche Straßen erschlossen, erstrecken sich die Pflege- und Reinigungspflichten auf alle angrenzenden Seiten.

Die Verwaltung dankt allen Anwohnenden, die durch ihren Einsatz zur Sauberkeit, Sicherheit und Lebensqualität beitragen. Die gemeinsame Wahrnehmung dieser Aufgaben unterstützt ein gepflegtes und attraktives Erscheinungsbild der Gemeinde.

(Straßenreinigung/-verwaltung, Sachgebiet Bauverwaltung)

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