7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes
- Auszug aus dem Amtsblatt – Bekanntmachung
- Änderungsblatt
- Begründung
- Umweltbericht
- Hinweise zum Datenschutz
Bebauungsplan 03/25 Quartier Hans-Grade-Allee/Ecke Großziethener Weg
Auslegungszeitraum 11.03.2026 – 15.04.2026
Die Gemeindevertretung hat am 01.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes 03/25 „Quartier Hans-Grade-Allee/Ecke Großziethener Weg“ – Gemarkung Schönefeld beschlossen.
Im oben genannten Zeitraum können die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Schönefeld und Stellungnahmen abgegeben werden.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.
Alle Dokumente stehen nachfolgend auch online zur Verfügung:
- Vorentwurf Planzeichnung
- Begründung zum Vorentwurf
- Umweltbericht
- Anhang Biotopkarte
- Verkehrstechnische Untersuchung
- Auszug Amtsblatt
- Informationsblatt Datenschutz
6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Auslegungszeitraum: 11.03.2026 – 15.04.2026
Die Gemeindevertretung hat am 01.10.2025 die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 03/25 „Quartier Hans-Grade-Allee/Ecke Großziethener Weg“ beschlossen.
Im oben genannten Zeitraum können die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Schönefeld und Stellungnahmen abgegeben werden.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.
Alle Dokumente stehen nachfolgen auch online zur Verfügung:

