05.06.24

Ab dem heutigen Mittwoch, 5. Juni 2024, beginnt die Auslegungsfrist für den Bebauungsplan 02/19 „Spiel- und Erholungspark an der Gartenstadt“ im Ortsteil Großziethen. Vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss durch die Gemeindevertretung am 15. Mai 2024.

 

Der durch das Gremium gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wird für die nun anstehende förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mit Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

 

vom 05.06.2024 bis einschließlich zum 05.07.2024 

 

im Rathausfoyer der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen senden Sie bitte an:

Gemeinde Schönefeld
Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld

oder per Fax unter 030 / 53 67 20 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

 

Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten.

 

Alle Unterlagen stehen auch online auf der Webseite der Gemeinde sowie dem zentralen Planungsportal des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereit.

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