05.02.21

Seit heute gelten im Land Brandenburg neue Quarantäneregeln bei Einreise aus Risikogebieten, Ländern mit hohen Inzidenzwerten oder Staaten, in denen sich Mutationen des Coronavirus verbreiten. 

Nach der am Mittwoch von der Landesregierung beschlossenen Quarantäne-Verordnung müssen sich Einreisende oder Reiserückkehrer aus den genannten Gebieten in eine zehntägige Quarantäne begeben. Diese kann nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test beendet werden. Dies gilt auch für Einreisen aus dem Nachbarland Polen. Ausnahmen bestehen in Abhängigkeit der Risikoeinstufung z. B. für Durchreisende, berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch von engen Familienangehörigen.

Neu ist, dass Personen, die aus Ländern einreisen wollen, in denen Virusmutationen nachgewiesen worden sind, sich bereits vor Einreise auf das Coronavirus testen lassen müssen. Sie dürfen nur einreisen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können, der  nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem muss dieser in deutscher, englischer und französischer Sprache verfasst sein. Für Einreisende aus Hochinzidenzländern werden noch Detailregelungen getroffen und gesondert veröffentlicht, hieß es. 

Die neue Quarantäne-Verordnung gilt zunächst für vier Wochen, bis zum 4. März 2021.

Verstöße gegen die Regeln können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg

 

 

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