Die Gemeinde Schönefeld ist Schulträgerin für drei Grundschulen: die Paul-Maar-Grundschule, die Astrid-Lindgren-Grundschule und die Interkommunale Grundschule Schönefeld-Schulzendorf. In ihrer gestrigen Sitzung am 10.12.25 hat die Gemeindevertretung mehrheitlich die Neufassung der Schulbezirkssatzung beschlossen. Die Regelungen betreffen alle Schulanfänger ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie Kinder der Primarstufe, die ab Inkrafttreten der Satzung neu ins Gemeindegebiet ziehen.
Zuvor hatte die Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Grundschule im Ortsteil Schönefeld, Frau Möhr, im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport die angespannte Lage ihrer Grundschule dargestellt: Die Kapazitätsgrenze der Astrid-Lindgren-Grundschule sei mit derzeit 665 Schüler*innen überschritten. Am ursprünglich vierzügig geplanten Standort werden 28 Klassen unterrichtet – also bereits vier Klassen mehr, als dort räumlich und organisatorisch möglich sei.
Vor diesem Hintergrund war eine Neuabgrenzung der Schulbezirke erforderlich, um eine Überlastung der Astrid-Lindgren-Grundschule zu verhindern: Die Straßenzüge östlich der Bundesautobahn 113 im Ortsteil Schönefeld (Altglienicker Chaussee, Am Seegraben, Bohnsdorfer Chaussee Fasanenpromenade, Gartenstraße, Jägerstraße, Parkstraße, Platanenstraße, Schwalbenweg, Seeweg, Schützenstraße, Waldstraße, Wehrmathen) werden nun ab 01.01.26 der Interkommunalen Grundschule Schönefeld-Schulzendorf zugeordnet. Zu Beginn des kommenden Schuljahrs soll der geplante Interimsstandort der Interkommunalen Grundschule im Ortsteil Waltersdorf über acht Klassenräume und zwei Fachräume verfügen, sodass die Aufnahme der betroffenen Schülerinnen und Schüler ohne Kapazitätsprobleme möglich ist. Die Regionale Verkehrsgesellschaft (RVS) hat zudem eine umsteigefreie Busverbindung zugesichert. Die RVS kalkuliert für die betroffene Schülergruppe eine maximale Fahrzeit von 16 Minuten, ohne Nutzung der Autobahn und inklusive realistischer Wartezeiten an den Verkehrsknotenpunkten. Die bisherige Fahrtzeit für die Schüler dieses Gemeindeteils von der Bushaltestelle an der Oberschule „Am Airport“ zur Astrid-Lindgren-Grundschule beträgt etwa 10 Minuten. Die Verwaltung bewertet diese moderate Verlängerung um ca. 6 Minuten als absolut vertretbar.
Das Einzugsgebiet der Interkommunalen Grundschule Schönefeld-Schulzendorf umfasst weiterhin die Schönefelder Ortsteile Waltersdorf (ohne Vorwerk und Waltersdorf-Siedlung) und Kiekebusch und eine große Anzahl von Straßen im Gemeindegebiet Schulzendorf. Die Bereiche Vorwerk und Waltersdorf-Siedlung gehören wie bisher zum Schulbezirk der Malven-Grundschule Schulzendorf.
Ein Teil des Schulzendorfer Gemeindegebiets liegt in einem Überschneidungsbereich zwischen der Malven-Grundschule und der Interkommunalen Grundschule. Für rund 50 Straßen entscheidet der Bürgermeister von Schulzendorf jährlich bis zum 30. September, welches Kind welcher Schule zugeordnet wird. Die Wünsche der Eltern können dabei berücksichtigt werden.
Mit den Schulbezirken ist festgelegt, welche Grundschule für Kinder am jeweiligen Wohnsitz zuständig ist. Ein Schulwechsel in eine nicht zuständige Grundschule ist möglich, erfordert aber einen schriftlichen Antrag, über den das staatliche Schulamt gemeinsam mit den Schulträgern entscheidet. (jm)