Die Veterinärbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat die zwischenzeitlich aufgrund der im Land Brandenburg ausgebrochenen Geflügelpest ergriffenen Maßnahmen wieder gelockert. Die bisher flächendeckende Stallpflicht gilt nach der aktuellen Tierseuchenallgemeinverfügung(Amtsblatt Nr. 28 vom 01.12.2025) nur noch in drei Restriktionszonen. In diesen ist die Nutzgeflügeldichte besonders hoch. Grund sind rückläufige Fallzahlen. Die Gemeinde Schönefeld ist nicht von der Aufstallungspflicht erfasst.
Im gesamten Landkreis gilt jedoch weiterhin das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel.
Die Veterinärbehörde appelliert zudem an die Bevölkerung weiterhin wachsam zu sein, verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden und wenn möglich auch bei der Bergung zu unterstützen, da die Tierkadaver Infektionsquellen für andere Vögel und Säugetiere sind. In Neuruppin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) hatten sich erstmals freilaufende Katzen mit dem Vogelgrippe-Erreger infiziert. In der Nähe des Fundortes der Katzen waren mehrere tote Wildvögel aufgefunden worden, die an der Geflügelpest verstorben sind.
Nähere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit Hinweisen zum Umgang mit verendetem Geflügel eingestellt.
Alle Geflügelhalter einschließlich Hobbyhalter sind angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und wenn nötig zu optimieren. Zur wildvogelsicheren Aufstallung gehören auch die Ausläufe, die für den Eintrag von Kot durch Wildvögel undurchlässig sind. Weiter sollen Futter, Einstreu und für das Nutzgeflügel bereitgestellte Wasser für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser ist daher als Tränkwasser für das Geflügel nicht geeignet. Bei Eintritt in den Geflügelbereich sollte nur eigens dafür vorgehaltenes Schuhwerk oder aber Überziehschuhe (z. B. Regenfüßlinge) angezogen werden. Nur bei konsequenter Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen kann das eigene Geflügel größtmöglich geschützt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald / sos)