06.02.26

In der Gemeinde Bestensee sowie den Städten Mittenwalde, Königs Wusterhausen und Wildau gilt in den nächsten 30 Tagen eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelarten. Darüber hinaus sind im gesamten Landkreis Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel untersagt. Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald hat heute nach einer Risikobewertung eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

 

Hintergrund ist ein mutmaßlicher Fall von Geflügelpest im Landkreis. In den vergangenen zwei Wochen waren am Tonsee in der Stadt Mittenwalde vermehrt tote Schwäne und andere Wildvogelarten geborgen worden. Bei mehreren Tieren wurden durch das Landeslabor Influenzaviren nachgewiesen. Es besteht der konkrete Verdacht einer Infektion mit der Geflügelpest, auch wenn der Nachweis des Erregertyps beim nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut noch aussteht.

 

Die Veterinärbehörde appelliert an die Bevölkerung, weiterhin wachsam zu sein, verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden und wenn möglich auch bei der Bergung mit Eigenschutzmaßnahmen zu unterstützen, da die Tierkadaver Infektionsquellen für andere Vögel und Säugetiere sind. Hunde und Katzen sollten nicht mit toten oder auffälligen Wildvögeln in Berührung kommen. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit Hinweisen zum Umgang mit verendetem Geflügel eingestellt. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht.

 

(Quelle: Veterinärbehörde Landkreis Dahme-Spreewald / sos)

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