16.10.23

Gute Nachrichten in Sachen kommunaler Wärmeplanung. Die Ende Juni beantragten Fördermittel wurden bewilligt. Die Bauverwaltung kann nun an die Ausschreibung der Dienstleistung gehen. Wie berichtet soll ein externes Beratungsbüro damit beauftragt werden, für die Gemeinde einen Energieentwicklungsplan zu erstellen. Es sollen Bedarfe und Potenziale ermittelt und darauf aufbauend Maßnahmen entwickelt werden. Damit will die Gemeinde ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Zudem soll die eigene Energieautonomie befördert werden. Die Ergebnisse der Analyse fließen in die kommunale Wärmeplanung ein, die entsprechend eines Gesetzentwurfs zur kommunalen Wärmeplanung für alle Kommunen verpflichtend werden soll. Gemeinden unter 100.000 Einwohnenden sollen diese danach bis Mitte 2028  realisieren. (sos)

 


 

30.06.2023

Während die Bundesregierung noch über das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – diskutiert, hat die Gemeinde Schönefeld weitere Schritte bei der Erarbeitung eines kommunalen Energieentwicklungsplans unternommen. Wie die Verwaltung bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Bauen und bezahlbares Wohnen informierte, beantragte die Gemeinde mit Hilfe einer externen Beratung zum 30. Juni 2023 Energieversorgungs-Fördermittel. Wenn der Antrag bewilligt ist, wird die Erstellung einer kommunalen Energieplanung ausgeschrieben.
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 31. Mai 2023 beschlossen, einen Energieentwicklungsplan mit dem Ziel der zügigen Umsetzung der Energieautonomie und Klimaneutralität für die Gemeinde Schönefeld in Auftrag zu geben. Das Konzept soll die quartiersscharfen Potentiale für die verschiedenen Ortsteile und Gewerbegebiete feststellen, daraus wird dann im nächsten Schritt ein Strategie- und Maßnahmenkatalog entwickelt.
Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. (jm)

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