08.07.22

Wer an der Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform am kommenden Mittwoch im Schönefelder Rathaus teilnehmen möchte und sich noch keine Eintrittsmarke besorgt hat, sollte dies nach Möglichkeit noch in den nächsten Tagen nachholen. Da die Platzzahl begrenzt ist, wird der Zutritt zu den beiden für 10 und 14 Uhr geplanten Veranstaltungen nur mit einer Marke gewährt. Diese wird am Service-Point im Foyer des Rathauses ausgegeben und kann dort auch außerhalb der regulären Besuchszeiten abgeholt werden. Die Marken sind an die jeweils gewählte Veranstaltung gebunden. Pro Person sind zwei Marken erhältlich. 

Durch die Vorabausgabe der Marken sollen lange Wartezeiten und Verzögerungen am Veranstaltungstag (13.07.2022) verhindert werden. Zudem kann eine Teilnahme nur so garantiert werden.

Einlass zu den Veranstaltungen ist jeweils eine halbe Stunde vor Beginn (9.30 Uhr bzw. 13.30 Uhr).


 

21.06.2022

Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter. Bürger*innen mit Grundbesitz im Land müssen deshalb zwischen 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, darüber informiert das Finanzamt Königs Wusterhausen am Mittwoch, 13. Juli 2022, im Rathaus Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11. Geplant sind zwei Veranstaltungen. Die erste beginnt um 10 Uhr, eine weitere um 14 Uhr. Insgesamt werden sieben Expert*innen des Finanzamtes erwartet, die ins Thema einführen und für Fragen zur Verfügung stehen. Der Eintritt ist kostenfrei.

Beide Veranstaltungen dauern etwa zwei Stunden und werden, um möglichst vielen Interessierten eine Teilnahme einzuräumen, parallel im Brandenburg-Saal als auch im Hans-Grade-Saal durchgeführt. Die Platzzahl ist dennoch begrenzt. Für die Teilnahme ist daher eine Eintrittsmarke erforderlich, die vor der Veranstaltung oder am Veranstaltungstag in Empfang genommen werden kann.

Die Marken sind an die jeweilige Veranstaltung am Vor- oder Nachmittag gebunden und werden ab der kommenden Woche (ab 27. Juni 2022) am Service-Point im Foyer des Rathauses ausgegeben. Es sind maximal zwei Marken pro Person erhältlich.

Einlass am Veranstaltungstag ist jeweils eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn (9.30 Uhr und 13.30 Uhr). Zu dieser Zeit werden verbliebene Eintrittsmarken und Restplätze an Spontanbesucher*innen vergeben. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, die Marke vorab zu besorgen.

Rückfragen sind telefonisch unter (030) 536720-0 möglich. E-Mail-Anfragen richten Sie bitte an info@gemeinde-schoenefeld.de.

 

Hintergrund:

Die Neubewertung der Grundstücke ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren.

Wichtig zu wissen: Anhand des festgestellten Grundsteuerwerts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe der „neuen“ Grundsteuer berechnet und somit auch nicht auf der Veranstaltung genannt werden. Der aktuelle Hebesatz ist nicht auf die neu festgestellten Werte anzuwenden. Erst, wenn für die Mehrzahl der Grundstücke die Neubewertung erfolgt ist, kann durch die Städte und Gemeinden ein neuer Hebesatz für 2025 festgesetzt werden.

Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Kommunen und steuerberatende Berufe. Zudem gibt es eine Liste der Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Eine Checkliste für die einzureichenden Unterlagen zur Grundstücksneubewertung steht hier zum Download bereit:

Checkliste für Grundstückseigentümer*innen

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