06.03.26

Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) in weiteren Laborproben bestätigt worden. Das betrifft vor allem weitere Stallanlagen des Betriebes in Bestensee. Laut Angaben des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Dahme-Spreewald sind vom dortigen Ausbruchsgeschehen weitere 510.000 Tiere betroffen.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der weiteren Tiere im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Die epidemiologischen Ermittlungen laufen weiter. Zusätzlich wurde die Newcastle-Krankheit bei fünf toten Hühnern einer Kleinsttierhaltung im Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen nachgewiesen. „Diese Kleinsttierhaltung liegt etwas außerhalb der bisher festgelegten Schutzzone von 3 km. Daher müssen wir unsere erst gestern erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung anpassen,“ informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten, mussten daher erweitert werden.


Die Sperrzone wird erweitert auf Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz*, Stadt Mittenwalde* und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf, Stadt Königs Wusterhausen* und Ortsteile Zeesen und Senzig*, Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf*

Erweiterung der Überwachungszone: Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz, Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin, Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf*, Zeesen, Zernsdorf, Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow, Stadt Wildau, Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg*, Gemeinde Schulzendorf*, Gemeinde Zeuthen* mit Ortsteil Miersdorf*, Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf*, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz*, Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf, Landkreis Oder-Spree Spreenhagen*, Berlin-Schmöckwitz*

*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone

Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eier und Bruteier. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Bei Auftreten von Symptomen ist sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: 03546 20-1613

E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de

(Grafik und Presseinformation: Landkreis Dahme-Spreewald)

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