Eltern mit geringen und mittleren Einkommen werden auch über das Jahresende hinaus von der bisher geltenden Elternbeitragsbefreiung bzw. -entlastung profitieren. Die Brandenburger Landesregierung hat am 11. Dezember 2024 einer entsprechenden Änderung des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) zugestimmt, die inzwischen in Kraft getreten ist.
Ab dem 1. Januar 2025 sind danach alle Personensorgeberechtigten, die über ein Jahreshaushaltseinkommen bis 35.000 Euro verfügen, gemäß § 50 KitaG von den Elternbeiträgen befreit. Personensorgeberechtigte mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen zwischen 35.000 Euro und 55.000 Euro werden bei den Elternbeiträgen nach § 51 KitaG durch sozialverträgliche gesetzliche Höchstbeiträge entlastet.
Die Entlastungsmaßnahmen waren als Bestandteil des so genannten Brandenburg-Pakets zu Beginn des Jahres 2023 eingeführt worden und dienten der Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Energiekrise. Sie waren zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet worden. Mit der Gesetzesänderung gelten nun alle seit dem 1. Januar 2023 eingeführten Entlastungsmaßnahmen unbefristet fort.
Hinweis: Die Beiträge für das Essen in den Einrichtungen sind von der Änderung nicht erfasst. Diese sind weiter wie bisher zu zahlen.
Mehr Informationen zur Entfristung der Entlastungsmaßnahmen hält das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf folgender Webseite bereit:
Kita-Elternbeitragsentlastung | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) – Fachportal
(sos)