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Dahme-Spreewalds Veterinärbehörde hat noch vor Weihnachten eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft wurden Erleichterungen möglich. Zudem konnten im Kerngebiet und der Weißen Zone neben dem Fallenfang und der Einzeljagd auch wieder Bewegungs- und Erntejagden zugelassen werden.
Noch keine Abstriche gibt es für die Gebietskulissen der Restriktionsgebiete, Maßregeln für Schweinehalter, die Untersuchungspflichten für jedes erlegte Stück Schwarzwild im gesamten Landkreis oder die Meldeverpflichtungen bei Auffinden von Wildschweinkadavern. Auch die amtlichen Fallwildsuchen mit Personen, Kadaversuchhunden, Drohnen oder Hubschraubern sowie die nahezu täglichen Zaunkontrollen gehen unvermindert weiter, um die ASP weiterhin „im Blick“ zu haben und schnellstmöglich bei neuen Erregereinträgen reagieren zu können.
Im Landkreis Dahme-Spreewald hatte es Mitte Februar 2021 den ersten bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein gegeben. Der Fundort des toten Tieres befand sich im bereits festgelegten Kerngebiet 3, das sowohl Teile des Landkreises Oder-Spree als auch Dahme-Spreewalds (rund 2.100 Hektar) umfasst. Nachfolgend wurde im Landkreis auch bei weiteren Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Seit dem Sommer gilt das Seuchengeschehen als kontrolliert.
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald_22.12.2021
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