Eine Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob ein Grundstück im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) bereits endgültig erschlossen ist. Sie gibt zudem einen Überblick über potenzielle oder bereits abgegoltene Zahlungsverpflichtungen. Ist die Erschließung noch nicht vollständig erfolgt, können Gebühren noch Jahre nach dem Bau entstehen. Bei einem Kauf/Verkauf gehen sie auf den neuen Eigentümer über.

 

Zur Beantragung der Anliegerbescheinigung reichen Sie bitte Ihren Antrag mit Liegenschaftskarte und Grundbuchauszug ein.

Dezernat II – Bau- und Investorenservice - Tiefbau und Infrastruktur

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