27.10.25

Seit dem 1.1.2025 gilt laut EU-Verordnung die Getrennthaltungspflicht für Alttextilien. Diese Verordnung hat offensichtlich bei den Bürgern und Bürgerinnen für Verwirrung gesorgt. Zunehmend werden nicht nur alte Textilien, sondern auch Abfälle und unbrauchbare Gegenstände rund um die Altkleidercontainer in der Gemeinde abgelagert. Die beauftragten Firmen leeren die Container zwar weiterhin regelmäßig, kommen durch die starke Vermischung von Kleidung und Müll jedoch kaum noch hinterher. Die Folge: Überfüllte Container und verschmutzte Sammelstellen. Manche Bürgerinnen und Bürger fordern daher, die Container ganz abzuschaffen. Doch das wäre mit erheblichen logistischen und finanziellen Herausforderungen verbunden. Eine Abschaffung würde bedeuten, dass die Entsorgung der Alttextilien künftig vollständig von der Kommune übernommen werden müsste – und die dadurch entstehenden Kosten letztlich auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt würden.

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, ist hier noch einmal aufgeführt, was in die Altkleidercontainer gehört und was in der Restmülltonne entsorgt wird. Grundsätzlich stehen die Altkleidercontainer nur für gut erhaltene saubere Kleidung zur Verfügung. Stark beschädigte und/oder verschmutzte Textilien müssen weiterhin als Restmüll entsorgt werden.

Geeignet für die Altkleiderspende:
– Oberbekleidung wie Jacken, Hosen und Mäntel – auch aus Leder oder mit Pelzbesatz
– Schuhe, sofern sie paarweise gebündelt sind
– Accessoires wie Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel oder Rucksäcke
– Bettwaren wie Daunendecken, Steppdecken, Kissen und Matratzenschoner
– Bett- und Tischwäsche, Hand-, Trocken- und Badetücher

Nicht geeignet:
– Stark beschädigte oder verschmutzte Textilien (löchrige Kleidung, Schuhe mit kaputten Absätzen oder mit Öl oder Farbe verschmutzte Stücke)
– Nasse Textilien, Stoff- und Nähreste
– Zerschnittene Kleidung
Diese Materialien sollten weiterhin über die schwarze Restmülltonne entsorgt werden.

Grundsätzlich ausgeschlossen:
– Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge,
– Matratzen und Schaumstoffe,
– Teppiche und Auslegeware
– Technische Textilien wie Schutz- oder Taucheranzüge, Zelte, Planen oder Verbandsmaterial
– Kleidung, Schuhe und Stofftiere mit eingebauten elektrischen Funktionen

Damit die gespendeten Textilien verwertbar bleiben, sollten sie am besten in verschlossenen Plastiktüten in die Sammelbehälter gegeben werden. Die Gemeinde appelliert an alle, verantwortungsbewusst mit den Sammelstellen umzugehen. Wer die obigen Hinweise beachtet, trägt dazu bei, die sinnvolle Wiederverwertung von Kleidung weiterhin zu ermöglichen.

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